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Schulwechsel

 

Schulwechsel

Schüler, die die Schule wechseln aufgrund eines Umzuges werden von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat angemeldet. Beachten Sie bitte die Regelungen der örtlich zuständige Schule lt. § 46 Schulgesetz-MV.


Schulanmeldung zum Download   (gilt nicht für Schulanfänger)




Schulanfänger 2010

Die Anmeldungen für die Schulanfänger werden im Rathaus entgegengenommen.

Kinder, die bis zum 30. Juni 2010 das 6. Lebensjahr vollenden, werden gemäß § 43 Abs. 1 Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 schulpflichtig.

Die Anmeldung aller nach dem Gesetz schulpflichtig werdenden Kinder findet für alle Grundschulen der Stadt vom 05.10.2009 bis 23.10.2009 im Bürgerbüro statt.Für die Anmeldung ist das Erscheinen eines

Erziehungsberechtigten unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie der Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes erforderlich.

Die Anmeldetermine werden über den Stadtanzeiger, Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg, öffentlich bekanntgegeben.

Bei der Anmeldung ist die gewünschte Grundschule und ein Zweitwunsch für die Beschulung anzugeben, da ein Anspruch auf Beschulung in einer bestimmten Grundschule nicht besteht.

Besonderheiten:

  • Rückstellungen und vorzeitige Einschulungen sind gemäß § 43 Abs. 1 und 2 Schulgesetz M-V ebenfalls zu den o. g. Zeiten zu beantragen. Ein schriftlicher Antrag ist mitzubringen.
  • Für Kinder, die 2009 zurückgestellt worden sind, ist die Anmeldung durch die Eltern im Bürgerbüro zu aktualisieren.
  • Die Pflicht der Eltern zur Wahrnehmung der Anmeldetermine besteht auch dann, wenn das Kind bereits an einer Privatschule angemeldet wurde oder angemeldet werden soll.

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Notwendige Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers

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Interessenten können sich an das Sekretariat wenden sowie weitere Informationen unserer Homepage entnehmen.

 

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 23. Juni 2010 um 06:38 Uhr