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Aller Anfang ist schwer, deshalb lassen Sie Ihrem Kind Zeit für Veränderungen. Aufsichtwird in der Schule ab 7:45 Uhr von den Lehrerinnen und Lehrern gewährleistet. Die Aufsichtspflicht endet mit dem Unterrichtsschluss des Kindes. Während der Pausen dürfen die Schüler das Schulgelände nicht verlassen.
Aus- und Einsteigen vor der Schule Für alle Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, wird empfohlen, die Möglichkeit, in der Robert –Koch – Straße, unmittelbar vor der Schule, zum Ein – und Aussteigen zu nutzen. Dazu können Sie, vom Klinikum kommend, hinter der Bushaltestelle am rechten Fahrbahnrand halten, um Ihre Kinder auf der Beifahrerseite aus- oder einsteigen zu lassen. Das ausgewiesene Parkverbot lässt das Halten zum Ein- und Aussteigen zu. Beurlaubungvom Schulbesuch kann aus wichtigen familiären oder persönlichen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten für ihr Kind erfolgen. Für eine Genehmigung muss der Antrag rechtzeitig schriftlich bei der Schule eingehen.
Genehmigt werden können: - bis zu 3 Tagen vom Klassenleiter - bis zu zwei Wochen vom Schulleiter - bis zu zwei Monaten innerhalb eines Schuljahres von der Schulaufsichtsbehörde - darüber hinaus von der oberen Schulaufsichtsbehörde. Bewegliche Ferientage stehen jeder Schule als drei unterrichtsfreie Tage zur freien Verfügung. Die Termine legt die Schulkonferenz fest. Die Eltern werden über unseren „Elternbrief“ informiert. Bücher / Leihexemplare / Arbeitsmittel benutzen wir ständig. Nach § 54 Schulgesetz M-V besteht in unserem Land für Bücher Lehrmittelfreiheit. Damit wir lange Freude an unseren Schulbüchern haben, sollten sie pfleglich behandelt werden. Bei unsachgemäßem Umgang müssen sie von den Eltern ersetzt werden (Ausleihordnung der Stadt Neubrandenburg). Daher sollten die Bücher immer mit einem Schutzumschlag versehen sein. Die Arbeitsmittel für die Hand des Schülers, wie Zeichenblock, Arbeitshefte usw., werden von den Eltern bereitgestellt. Computer gehören bei uns zum Unterricht dazu. Die Schüler lernen ihn als Lern- und Arbeitsgerät kennen. Wir haben in jedem Klassenraum einen oder mehrere Computer. Lernprogramme helfen den Kindern, im Unterricht und Förderunterricht vermittelten Stoff zu vertiefen. Druckschrift ist die erste Schrift, die Ihr Kind lesen und schreiben lernt. Mit der Schreibschrift beginnen wir im Verlaufe des ersten Schuljahres. Elterngespräche Siehe Lehrersprechtage Elternmitarbeit ist für ein lebendiges Schulleben notwendig und Voraussetzung für ein individuelles Schulprofil. Die Elternmitarbeit ist neben der Arbeit in den Schulmitwirkungsgremien auf vielfältige Art und Weise möglich und nötig, z.B. - Mithilfe bei Klassenaktivitäten innerhalb (z. B. Projekte) und außerhalb des Unterrichts (z.B. Wandertage, Klassenfahrten) - Planung und Mitgestaltung von Festen und Höhepunkten im Schuljahr - besondere Vorhaben, wie z.B. Lesenacht in der Schule - Hilfe bei der preisgünstigen Beschaffung von Materialien jeder Art - Mitarbeit im Förderverein Elternrundbriefe informieren Sie regelmäßig über wichtige Termine und inhaltliche Anliegen (z.B. schulfreie Tage, Namen der Schulkonferenzmitglieder, unser Projekt „Höflichkeit und Anstand“ u. a.) Für wichtige (rechtlich relevante) Informationen benötigen wir Ihre schriftliche Bestätigung der Kenntnisnahme. Diese befindet sich in der Regel im unteren Abschnitt des Briefes. Elternversammlungen sind wichtige Treffen für Eltern und Lehrer. Hier werden Informationen zum pädagogischen Programm, zu Lerninhalten, Unterrichtsprojekten und zu Erziehungsfragen ausgetauscht, diskutiert und entschieden. Gemeinsam werden unterrichtliche und außerunterrichtliche Aktivitäten der Klassen geplant. Auf dem ersten Elternabend im Schuljahr werden im zweijährigen Rhythmus die Elternvertreter gewählt. Entschuldigungen/ Krankmeldungen erfolgen bei Krankheit Ihres Kindes im Sekretariat über Telefon: 555 1188,Fax: 555 1197, schriftliche Kurzmitteilung, e-mail:
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Wenn Ihr Kind wieder gesund ist, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Lt. Erlass zur Schulorganisation vom 21. Juli 2000 „bemüht sich die Schule, herauszufinden, ob der Schüler den Schulweg angetreten hat, falls er nicht pünktlich zum Unterricht erscheint.“ Essen / Mittag in der Schule kann zwischen 11.00 Uhr und 14.00 Uhr in unserer Aula eingenommen werden. Das Schulessen wird von der Firma SVG Ihlenpool mbH zubereitet. Die Angebote und Preise entnehmen Sie bitte den Aushängen. Förderverein ist als „Freunde der Grundschule - Oststadt e.V.“ aktiv und unterstützt unsere Schule ideell über Feste, Projekte, Aktionen und materiell, z.B. durch Zuschüsse für den Schulhof, Veranstaltungen außer Haus, Bastelmaterial, Mobiliar, Klassenfahrten und viele Dinge mehr. Jeder ist aufgerufen, Mitglied unseres Fördervereins zu werden oder auch ohne Mitgliedschaft zu spenden. Durch die Steuerbefreiung als eingetragener Verein ist das Ausstellen von Spendenquittungen für Sach – oder Geldmittel selbstverständlich möglich. Antragsformulare, Einzugsermächtigungen und Satzung des Vereins sind im Sekretariat oder über den Klassenleiter erhältlich. Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 10 € pro Jahr. Frühstück ist für uns als gesundes Pausenfrühstück selbstverständlich. Wir empfehlen für Ihr Kind ein Frühstücksbrot sowie Obst/Rohkost. Die Kinder nehmen es in der Frühstückspause im Klassenraum ein. Vollmilch und verschiedene Sorten Fruchtmilch kann Ihr Kind in der Schule bestellen. Auf Süßigkeiten, Chips, Cola etc. verzichten wir am Vormittag gern, um die Leistungsfähigkeit ihres Kindes und vor allem die Gesundheit nicht zu beeinträchtigen. Wir möchten alle Eltern herzlich bitten, darauf zu achten, dass die Kinder bereits zu Hause ein erstes kleines Frühstück zu sich genommen haben GU – Gemeinsamer Unterricht / Förderunterricht bedeutet, dass behinderte und nicht behinderte Schüler gemeinsam eine Klasse besuchen. Der Grundgedanke ist eine möglichst wohnortnahe Beschulung mit einem Angebot differenzierter sonderpädagogischer Maßnahmen. An unserer Schule sind die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht vorhanden. In der 1. Klasse sind maximal 24 Schüler in einer GU - Klasse. In den Klassen mit GU arbeiten qualifizierte Lehrer unserer Schule mit Sonderschulpädagogen in einem Team zusammen. Eltern werden in den „Gemeinsamen Unterricht“ eingeladen oder nehmen Einblick in Fördermaßnahmen, um ihnen einen Einblick in die Methoden zu geben, sie zu gewinnen, Übungen stützend zu Hause zu erledigen und selbstverständlich auch Förderpläne zu besprechen. Hausaufgaben sollte Ihr Kind selbstständig erledigen. Hausaufgaben bilden eine notwendige Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Am Anfang heißt die tägliche Hausaufgabe: Ranzen packen, Stifte anspitzen, Informationen zuverlässig an die Eltern weitergeben. Es gibt eine verbindliche Hausaufgabenordnung an unserer Schule. (Schulgesetz –MV §49). Die Hausaufgaben werden kontrolliert und deren Anfertigung statistisch erfasst. Über die Hausaufgabenstatistik werden Sie regelmäßig durch die Elternrundbriefe informiert. Es besteht die Möglichkeit, Lern- und Hausaufgabenhilfe in der Schule zu bekommen. Hitzefrei gibt es bei uns nur sehr selten. Natürlich wird Rücksicht auf die Befindlichkeiten der Kinder genommen. Es besteht die Möglichkeit, den Unterricht in den letzten Stunden in etwas kühlere Räume zu verlagern. Unser Gelände bietet aber auch die Möglichkeit, den Unterricht nach draußen zu verlegen. Die gesetzlichen Vorgaben sind für uns bei der Entscheidung bindend. Sollte es trotzdem aus diesem oder anderen Gründen zu Ausfallstunden kommen, handeln wir selbstverständlich nach Ihren Wünschen, die sie uns diesbezüglich stets am Schuljahresbeginn bei einer Umfrage mitteilen ( Beaufsichtigung, Hortbesuch oder allein nach Hause gehen). Hochbegabte http://www.dghk-mv.de Höflichkeit und Anstand Das Leitprojekt „Höflichkeit und Anstand“ wird monatlich mit einem Thema belegt. Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist erforderlich und muss abgerechnet werden. Hortbetreuung Hort der Lebenshilfe Hort des Arbeiter-Samariter-Bundes Leiterin: Frau Schöning Leiterin: Frau Laabs Telefon: 0395 – 555 1621 Telefon: 0395 – 555 1626 Infektionsschutzgesetz verpflichtet die Schule u. a. zur Belehrung der Erziehungsberechtigten über die Maßnahmen bei Infektionen. Bitte informieren Sie uns, wenn Ihr Kind oder eine Person in Ihrem Haushalt an einer schweren Infektion erkrankt ist, damit wir, gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung vorzubeugen. Klassenfahrten sind Unterricht am anderen Ort. Sie dauern meist drei bis fünf Tage. Die Fahrt wird gemeinsam mit den Eltern und Kindern vorbereitet und an einem Elternabend besprochen. Klasseneinteilung – Klassenzuteilung wird durch die Schulleitung vorgenommen und erfolgt nach folgenden Kriterien: Klassengröße, Geschlecht, Anzahl fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler in einer Klasse, Schulweg, Klassensituation. Klassenelternversammlung besteht aus allen Eltern einer Klasse. Am ersten Elternabend eines Schuljahres wählen die Eltern jeder Klasse zwei Elternvertreter (Vorsitzende/r und Stellvertreter/in) für die Dauer von 2 Jahren. Die beiden vertreten die Interessen der Klasse in der Schulelternvertretung. Sie laden zu den Elternabenden ein und bereiten sie in Absprache mit den Lehrern und Lehrerinnen vor. Klassenkasse Notwendigkeit und Modalitäten regeln Sie bitte selbst in der Klassenelternvertretung. Läuse - Kopfläuse sind keine Angelegenheit der persönlichen Sauberkeit, denn auch auf einem hygienisch einwandfrei gepflegten Kopf können sich Läuse wohl fühlen und vermehren. Haben Sie Kopfläuse festgestellt, dann führen Sie bitte umgehend eine Haarwäsche bei Ihrem Kind und allen Familienmitgliedern durch. Informieren Sie bitte die Schule! Die Mittel können in der Apotheke gekauft oder vom Hausarzt rezeptiert werden. Nach erfolgter Haarwäsche lassen Sie bitte das Freisein von Kopfläusen durch Ihren Hausarzt bzw. durch das Gesundheitsamt bestätigen. Erst dann darf Ihr Kind die Schule wieder besuchen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Lehrersprechtage sind wichtig und notwendig. Der Lehrer steht sowohl im Unterricht als auch in den Pausen dem Schüler zur Verfügung. Das schließt ein, dass der Lehrer den Unterricht in den Pausen vorbereitet. Vereinbaren Sie bitte Gesprächstermine außerhalb der Unterrichts- und Pausenzeiten. Sagen Sie rechtzeitig ab, wenn Sie verhindert sind. Der Klassenleiter hat eine obligate Lehrersprechstunde, die den Eltern mitgeteilt wird. ( s. Aushang vor dem Sekretariat ). Eine Terminvereinbarung seitens der Eltern ist Voraussetzung. Ohne Anmeldung ergeben sich unnötige Wartezeiten für Eltern und Lehrer. Daraus folgt auch, dass ohne Anmeldung der Lehrer eventuell nicht zur Verfügung steht. Es wird konsequent darauf geachtet, nicht 3 Minuten vor dem Unterricht „große pädagogische Debatten zu führen“, sofern nicht Leib und Leben in Gefahr sind. Jeder Klassenleiter legt vor Schuljahresbeginn fest, welche Eltern eine erhöhte Aufmerksamkeit erhalten. Bis Weihnachten sind alle Eltern in einer Lehrersprechstunde zu kontaktieren, um u. a. Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten zu treffen. In Klassenstufe 3 ist das erste Gespräch bis zum 28. November des Jahres zu führen, um auch den Lerntyp Ihres Kindes und die Lernsituation zu erörtern. Lehrer mit besonderer Qualifikation | Name | Vorname | | | Behnke | Heike | Zertifikat GU | | Baumann | Sonja | Zertifikat Lernbehinderung | | Dräger | Hardi | Diplompädagoge | | Frank | Grit | Zertifikat LRS, Sprache | | Frank | Jörg | Zertifikat GU | | Ihnenfeld | Walburga | Zertifikat DFK | | Krog | Susanne | Zertifikat Rechenschwäche | | Maaß | Regina | Zertifikat für Diagnostik und Förderung LRS | | Schönbeck | Heidrun | Lehrbefähigung Englisch | | Schulze | Ute | Lehrbefähigung Englisch | Lernentwicklungsbericht siehe Zeugnis Lese – Rechtschreibschwäche (LRS) Sollten bei Ihrem Kind besondere Probleme beim Lesen und / oder in der Rechtschreibung auftreten, so haben Sie die Möglichkeit, (sonderpädagogischen) Förderbedarf für Ihr Kind zu beantragen. Nach Diagnostizierung und Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde erfolgt eine zusätzliche Förderung in Kleingruppen bzw. im Einzelunterricht. Ansprechpartner: Frau R. Maaß Lernbehinderung im mathematischen Bereich Sollten Sie besondere Schwierigkeiten beim Rechnen Ihres Kindes feststellen, haben Sie die Möglichkeit, (sonderpädagogischen) Förderbedarf für Ihr Kind zu beantragen. Nach Diagnostizierung und Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde erfolgt eine zusätzliche Förderung in Kleingruppen bzw. im Einzelunterricht. Ansprechpartner: Frau S. Krog Lernmanagementsystem Die 4. Klassen und eine 3. Klasse werden mit dem Lernmanagementsystem „moodle“ lernen. http://moodle.gs-nb.de Milchversorgung erfolgt über den Hausmeister und die Klassenlehrer. Die Schüler haben die Möglichkeit, täglich 0,2 l Milch im Tetrapack in verschiedenen Geschmacksrichtungen zu erhalten: Vollmilch, Vanille, Erdbeere, Banane, Kakao. Die Kassierung kann aus organisatorischen Gründen nur 14tägig im Voraus erfolgen. Methodenlernen -Lerntypen siehe selbstständiges Lernen Moodle siehe Lernmanagementsystem Noten werden ab Klasse 2 in allen Fächern erteilt. (Englisch in Klasse 3 und 4) | 1 | sehr gut | Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße | | 2 | Gut | Leistung entspricht voll den Anforderungen | | 3 | befriedigend | Leistung entspricht im Allgemeinen der Anforderung | | 4 | ausreichend | Leistung weist Mängel auf | | 5 | mangelhaft | Leistung entspricht nicht den Anforderungen, Grundkenntnisse sind vorhanden | | 6 | ungenügend | Leistung entspricht nicht den Anforderungen Grundkenntnisse sind lückenhaft | Pausen siehe Unterrichtszeiten und Pausenzeiten Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten und Beratungsstellen für die Arbeit mit Eltern | Frau Dr. Fischer Praxis für Kinder- und Jugendpsychatrie Schwedenstraße 10 17033 Neubrandenburg Tel.: 0395-5822092 Fax.: 0395 -5822093 E-Mail:
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| Herr Ingo Westerholt Dipl.-Psychologe/Psychotherapeut Psychodrama, Fordbildung, Beratung, Supervision Kleine Wollweberstr. 18 17033 Neubrandenburg | | Frau Dipl.-Psychologin Hopf Jugendamt Bürgerhaus Weidegang ( Reitbahnviertel) 17033 Neubrandenburg Tel.: 0395-42496313 | ADHS Selbsthilfegruppe Herr Fred Fresse, Fr .Christa Klatt Edward-Grieg-Weg 6 Tel.: 0395-3682341 E-Mail:
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| | Fr. Dipl.-Psychologin Werner Familien- und Gesprächstherapeutin Schwedenstr. 2 17033 Neubrandenburg Tel.: 0395-5663130 | Fr. Dipl.-Päd. Hoffmann Fr. Dipl.-Psychologin Foth Auffälligkeiten im emotionalen Bereich sexueller Missbrauch, Familientherapie EB Neubrandenburger e.V. Brodaer Str. 4 17033 Neubrandenburg Tel. 0395-569369 | | Dr. Zierep Erziehungsberatungsstelle der Caritas Heidmühlen- Str. 17 17033 Neubrandenburg Tel.: 0395-70534 | | | Adresse des Förderausschusses: Allgemeine Förderschule „Pestalozzi“ Förderausschuss Ziegelbergstraße 27 17033 Neubrandenburg Tel.: 0395 555-1238 Fax.: 0395 555 1217 | Förderausschussvorsitzende: Frau C. Krüger ( Sonderpädagogisches Förderzentrum „ Pestalozzi“) E-Mail:
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Sprechzeiten: Mo. nach Vereinbarung Di. und Mi. 13.30 – 15.00 Uhr | | Förderausschussvorsitzender: Herr C. Trinks (Sprachheilpädagogisches Förderzentrum „Pestalozzi“ Bereich LRS /Lim) E-Mail:
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Sprechzeiten: Di. 13.30 – 14.30 Uhr | | Rechtsmittel und Widersprüche können Eltern einlegen. Ist jemand mit einer Maßnahme der Schule nicht einverstanden, ist folgender Verfahrensweg üblich: zuerst ein Gespräch mit dem Klassenleiter führen, bei weiterhin offenen Fragen ein Gespräch mit dem Schulleiter, dann mit dem Schulamt und danach dem Bildungsministerium. Verwaltungsakte, wie z.B. Versetzungs- und Abgangszeugnisse sowie Einschulungsbescheide, gelten in der Regel mit sofortigem Vollzug. Gegen diese kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Grundschule - Ost, R. - Koch – Str. 52, 17036 Neubrandenburg einzulegen. Religionsunterricht Der Religionsunterricht ist ein reguläres Unterrichtsfach. Religionsunterricht vermittelt den Schülerinnen und Schülern Einblicke in die Welt der Bibel, erklärt Sinnbilder, schafft Raum für überkonfessionelle Betrachtungen und weckt Verständnis für andere Kulturen. Das Fach wird von speziell ausgebildeten Fachlehrern erteilt. Es besteht die Möglichkeit sein Kind vor Beginn des Schuljahres, in der Regel im Mai jeden Jahres, vom Religionsunterricht in schriftlicher Form abzumelden. Ansprechpartner: Klassenleiter Schach In Klasse 2 erlernen die Schüler das Schachspielen. Ziel des Projekts ist es, erste elementare Kenntnisse über Schach zu erwerben. Dieses Projekt verbinden wir mit folgendem: Soziale Kompetenz: - Schüler lernen von Schülern - selbstständiges Lernen - Kooperationspartner einbeziehen Sachkompetenz - Lagebeziehungen in der Ebene - geometrische Vorstellungen entwickeln - sich nach Plänen und Beschreibungen orientieren - intuitives Erfassen komplexer Zusammenhänge Methodenkompetenz - Recherchieren von Texten und selbst- ständiges Lernen - Arbeit in Gruppen ( 5 bis 10 Schüler werden angeleitet, Schachspielen zu erlernen) - Software zum Erlernen von Schach - Förderung des spielerischen Elements Schulbeginn Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Das Schulhaus wird um 7.45 Uhr geöffnet, die Lehrer befinden sich ab 7.45 Uhr in den Klassenräumen und gestalten den Schulbeginn mit den Schülern. Die Kinder, die nicht den Frühhort besuchen, erscheinen bitte erst eine ¼ Stunde vor dem Unterricht auf dem Schulgelände. Eltern verlassen bitte spätestens um 7.50 Uhr den Klassenraum! Schulkleidung Die Schulkonferenz hat die Empfehlung gegeben, Schulkleidung einzuführen. Eine Ausstellung der Schulkleidung ist im Flur vor dem Sekretariat einzusehen. Für den Sportunterricht und für Veranstaltungen im öffentlichen Raum wird die Schulkleidung mit Nachdruck empfohlen. Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern und fällt nicht in den Aufsichtsbereich der Schule; er endet und beginnt am Schulgelände oder am Ort einer anderen Schulveranstaltung. Ebenso fällt die Schülerbeförderung nicht in den Aufsichtsbereich der Schule. - Zum Ein- und Aussteigen sind die umliegenden öffentlichen Parkplätze zu nutzen.( Ein- und Aussteigen generell nicht auf der Fahrbahnseite! ) - Einige Eltern fahren ihr Kind bis unmittelbar vor das Schultor. Dabei entstehen oft gefährliche Situationen. - Sie haben die Möglichkeit, in der R. – Koch – Str., unmittelbar vor der Schule, zum Ein- und Aussteigen zu halten. - Die Einfahrt des Schulgeländes ist grundsätzlich frei zu halten. - Das Befahren des Schulhofes mit Kraftfahrzeugen ist nur mit Sondergenehmi- gung gestattet. - Fließender Verkehr ist nicht zu behindern. Schwimmunterricht Der Schwimmunterricht ist Bestandteil des Sportunterrichts und findet in allen dritten Klassen statt. Der Weg hin und zurück zur Schule wird von Lehrkräften beaufsichtigt. Die Dienststelle der Schwimmlehrer der Stadt Neubrandenburg ist die Grundschule - Süd. Tel: 0395 5551765 Schulkonferenz Mitglieder der Schulkonferenz sind der Schulleiter sowie Vertreter der Lehrer und der Erziehungsberechtigten, je zur Hälfte. Die Schulkonferenz berät und beschließt über alle wichtigen Fragen der Zusammenarbeit von Lehrern, Schülern und Erziehungsberechtigten. Die Schulkonferenz entscheidet über 1. Einrichtung und Umfang von freiwilligen Schulveranstaltungen 2. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Lernerfolgs- kontrollen 3. Vereinbarung von Schulpartnerschaften 4. Grundsätze für die Durchführung von Klassenfahrten und Wandertagen 5. Schulordnung zur Regelung des geordneten Ablaufs des äußeren Schulbe- triebes, einschließlich Regelungen, wie z.B. Pausen- und Mittagsverpflegung, Namensgebung u. a .m. (siehe im www.bildung-mv.de) Schulelternvertretung wird aus den Vorsitzenden der Klassenelternräte gebildet. Der Schulelternrat unterstützt die Arbeit der Klassenelternräte beim Zusammenwirken von Schule und Erziehungsberechtigten. Der Schulelternrat wählt zu Beginn seiner Amtszeit, für die Dauer von zwei Schuljahren, aus seiner Mitte einen Vorstand, dem ein Vorsitzender, zwei Stellvertreter und weitere zwei bis fünf Vertreter der Erziehungsberechtigten angehören sowie die Vertreter der Erziehungsberechtigten in der Schulkonferenz und den Fachkonferenzen. Schulfest findet einmal, in der Regel am Beginn eines Schuljahres, statt. Es wird von allen mit der Schule Verbundenen mitgestaltet. Ziel ist es, sich besser kennen zu lernen, Kontakte zu knüpfen sowie die Schule für zukünftige Schulanfänger zu präsentieren. Das Schulfest findet am späten Nachmittag statt, damit möglichst viele Eltern daran teilnehmen können. Schulprogramm - Pädagogische Leitbilder 2009 | Lernen | | | Erlernen der Kulturtechniken und Lernmethoden als Basis für selbstständiges Lernen | ist Kernaufgabe im leistungsorientierten Unterricht. Das Methodenlernen wird in den Mittelpunkt gerückt, um das selbstständige Lernen zu entwickeln. | | Lernen, Üben und Zeigen als Einheit | eröffnet dem Schüler Möglichkeiten, seine Ergebnisse zu präsentieren. | | Einsatz neuer Medien und das Arbeiten nach Tages- und Wochenplänen | sollen vorrangig die Selbstständigkeit unserer Kinder fördern. Neue Medien unterstützen den Prozess der Entwicklung des selbstständigen Lernens. | | Hausaufgaben | sind wesentlicher Bestandteil der schulischen Bildung. Die Ausbildung des Leseinteresses soll in den nächsten Jahren verstärkt in alle Unterrichtsbereiche einfließen. | | Erziehung | | | Anerziehung einer soliden Sozialkompetenz | wie Höflichkeit, Anstand und gegenseitige Achtung wird auch weiterhin ein wesentlicher Aspekt unserer täglichen Bildungs- und Erziehungsarbeit sein. Wir sind daran interessiert, dass sich unsere Schüler zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln. | | Leben an der Schule | | | Zusammenarbeit von Schule und Hort | sowie dem Zusammenwirken mit den Vereinen kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu. | | Schule als Lebensraum | bedeutet auch, durch gesunde Lebensweise und Sport, wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen aller Schüler zu schaffen. | | Integration und Kooperation | sind die Grundpfeiler, die das Zusammenleben aller Kinder zur Normalität werden lassen und ihnen wichtige Erfolge beim Lernen ermöglichen sollen. | | Europagedanke | ist ein wesentlicher Bestandteil im gesamten Lebens- und Lernprozess der Schule vor Ort. | | Begegnungsstätte | Unsere Grundschule öffnet sich allen an der Bildung und Erziehung beteiligten Partnern. | - Das Erlernen der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen ist Kernaufgabe im leistungsorientierten Unterricht. Die Evaluation anhand der VERA - Ergebnisse und der schulinternen Vergleichsarbeiten bildet die Grundlage für eine Schwerpunktsetzung im Unterricht. - Die Unterrichtskonzeption berücksichtigt die Einheit von LERNEN, ÜBEN und ZEIGEN. Dem Schüler werden Möglichkeiten eröffnet, Ergebnisse zu präsentieren. - Mittels Integration und Kooperation soll das Zusammenleben der Kinder zur Normalität werden. - Die interkulturelle Erziehung, einschließlich des Frühbeginnenden Fremdsprachenunterrichts, gehört zum Schulprofil der Grundschule. - Die „Neuen Medien“ werden tätigkeits- und präsentationsorientiert in das schulische Lernen eingeordnet. - Die gesunde Lebensweise und der Sport für alle Schüler sind eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Lernen. - Unsere Grundschule versteht sich auch als Begegnungsstätte. Sie öffnet sich allen an der Bildung und Erziehung beteiligten Partnern. Dabei kommt der Zusammenarbeit von Schule und Hort sowie Vereinen ein besonderer Stellenwert zu. - Für das Schuljahr 2009-2010 wird weiter an der Anerziehung solider Verhaltensweisen wie Höflichkeit, Anstand und gegenseitige Achtung gearbeitet. Hausaufgaben als ein wesentlicher Bestandteil der schulischen Bildung, stehen im Schuljahr 2009/2010 im Mittelpunkt. Schulprogrammskizze | Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen sind Kernaufgaben im leistungsorientierten Unterricht. Anerziehung einer soliden Sozial- und Methodenkompetenz | | Lernen – Üben – Zeigen | | Schule – Hort Ganztägige Bildung Betreuung im Schulhaus | | Gemeinsamer Unterricht behinderter und nichtbehinderter Schüler | Europa – interkulturelles Lernen | Gesunde Lebensweise und Sport | Kooperation mit regionalen Partnern | Neue Medien | Schülervollversammlung Präsentation als methodischer Grundzug unserer Schule und Würdigung von Schülerleistungen. Jeden 1. Montag im Monat findet von 8.25 Uhr bis 8.40 Uhr eine Schülervollversammlung in der Turnhalle statt. Ausnahme: in den Monaten mit Zeugnisausgabe findet diese Veranstaltung an diesem Tag statt. Inhalt: Eröffnung mit einem musikalisch, künstlerisch, sportlichen Teil oder einer Präsentation von Schülerleistungen, Würdigung von Schülerleistungen, das monatliche Projektthema „Anstand und Höflichkeit“ wird bekannt gegeben. Selbstständiges Lernen - Lerntypen Das selbstständige Lernen wird weiter in den Mittelpunkt der schulischen Entwicklung gerückt. Wir erproben derzeitig ein Modell für selbstständiges Lernen, in dem wir versuchen, die Methodenkompetenzen bei unseren Schülern konzentriert zu entwickeln. In den Klassenstufen 3 und 4 wird die Vermittlung von Methodenkompetenzen in den Ebenen Unterricht und Elternarbeit schwerpunktmäßig behandelt. Eine Förderstunde wird für das selbstständige Lernen als eine verbindliche Unterrichtsstunde verwendet. Jeder Schüler ab Klasse 3 sollte wissen, wie er am besten lernen kann. Grundlage dafür ist die Bestimmung des Lerntyps eines jeden Schülers. Selbständigkeit ist ein wichtiges Ziel in unserem Schulprogramm. Auf diesem Weg müssen wir den Kindern auch Freiräume zum eigenverantwortlichen Handeln geben. Bitte helfen Sie uns dabei! Die Kinder sollen lernen, sich im Schulhaus zurechtzufinden und sich auf den Unterricht vorzubereiten, indem sie auch die Unterrichtsmaterialien selbst auspacken. Sie unterstützen diese Aufgabe, indem Sie Ihre Kinder vor dem Schulhaus verabschieden. Die Lehrer können sich dann auch in der Vorbereitungszeit der ganzen Klasse zuwenden. Haben Sie den Wunsch, mit dem Lehrer zu sprechen, steht dem, nach einer kurzen Terminabsprache, nichts im Wege. Sekretariat hilft bei allen Fragen, die nicht den Unterricht betreffen, Sekretärin ist Frau Lange. Bei ihr bekommen Sie alle notwendigen Formulare, z.B. Schülerausweise, Schulbescheinigungen usw. Die Sprechzeiten sind montags, mittwochs, donnerstags von 7.15 bis 09.00 Uhr sowie 11.30 – 13.00 Uhr. Telefon: 0395 – 555 1188; Fax: 0395 - 555 1197 e-mail:
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Sportunterricht erfordert eine bewegungsgerechte und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Kleidung. Ohne diese ist die Teilnahme am Unterricht unzulässig. „Barfuß- oder Sockenturnen“ sind nicht gestattet. Für den Sportunterricht wird eine einheitliche Sportkleidung empfohlen. Gegenstände, die das Sporttreiben behindern oder den Schüler selbst oder Mitschüler gefährden, sind abzulegen. (Ohrringe, Ketten, Armbänder...) Wertgegenstände werden vom Sportlehrer nicht eingesammelt! Lange Haare sind so zusammen zu nehmen, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Unser jährliches Sportfest gilt als besonderer Höhepunkt. Ebenso beteiligen wir uns an anderen sportlichen Aktionen der Stadt und des Landes. Verlorene Sachen und Wertsachen Wenn Kinder persönliche Dinge in der Schule oder Turnhalle vergessen haben, sollten sie am nächsten Tag im Klassen- oder Hortraum bzw. in der Turnhalle nachsehen oder nachfragen. Alle Fundsachen werden durch den Hausmeister aufbewahrt und können täglich bei ihm nachgefragt werden. Alle Sachen, die mit dem Namen der Kinder gekennzeichnet sind, können wir den Kindern rasch zurückgeben! Unterrichtszeiten und Pausenzeiten | 1. Stunde | 08.00 – 08.45 Uhr | | 2. Stunde | 08.55 – 09.40 Uhr | | 3. Stunde | 10.00 - 10.45 Uhr | | 4. Stunde | 10.50 – 11.35 Uhr | | 5. Stunde | 12.00 – 12.45 Uhr | | 6. Stunde | 12.50 – 13.35 Uhr | Unfallversicherung greift für alle Schüler über die Unfallkasse Schwerin. Versicherungsschutz besteht für die Zeiten, die im ursächlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen. Dazu zählt beispielsweise auch der Schulweg. Zeugnis Das Zeugnis informiert über den Leistungsstand, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie über Neigungen, Begabungen und Lernentwicklungen eines Schülers in Form der Noten und des Lernentwicklungsberichtes ( in Klasse 1 ohne Noten). Das Arbeits- und Sozialverhalten wird ab Klasse 2 bewertet. Die Bewertung des Arbeitsverhaltens beinhaltet folgende Kriterien: Anstrengungsbereitschaft, Mitarbeit und Fleiß, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Sorgfalt, Selbstständigkeit, Belastbarkeit und Ausdauer, die Bewertung des Sozialverhaltens: Umgangsformen und Einhaltung von Regeln, Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft Konfliktverhalten und Kritikfähigkeit, Hilfsbereitschaft Die Graduierungen sind: vorbildlich, gut, zufriedenstellend oder entwicklungsbedürftig. Versetzungszeugnisse sind im Gegensatz zu den anderen Zeugnissen und Einzelnoten Verwaltungsakte. Grundsätzlich erhält die Schule die Kopien unterschrieben zurück. Die Originale verbleiben bei den Eltern.
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