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Aller Anfang ist schwer

Läuse - Kopfläuse

Selbständigkeit

Aufsicht

Lehrersprechtage

Sekretariat

Aus- und Einsteigen  vor der Schule

Lehrer mit besonderer Qualifikation

Sportunterricht

Beurlaubung

Lernentwicklungsbericht

Verlorene Sachen und Wertsachen

Bewegliche Ferientage

Lese – Rechtschreibschwäche (LRS)

Unterrichtszeiten und Pausenzeiten

Bücher / Leihexemplare / Arbeitsmittel  

Lernbehinderung im mathematischen Bereich

Unfallversicherung

Computer

Lernmanagementsystem

Zeugnis

Druckschrift

Milchversorgung

 

Elterngespräche

Methodenlernen –Lerntypen

 

Elternmitarbeit

Moodle

 

Elternrundbriefe

Noten

 

Elternversammlungen

Pausen

 

Entschuldigungen/ Krankmeldungen

Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten und Beratungsstellen

 

Essen / Mittag in der Schule

Rechtsmittel und Widersprüche

 

Förderverein

Religionsunterricht

 

Fundsachen

Schach

 

Frühstück

Schulbeginn

 

GU – Gemeinsamer Unterricht / Förderunterricht

Schulkleidung

 

Hausaufgaben

Schulweg

 

Hitzefrei

Schwimmunterricht

 

Hochbegabte

Schulkonferenz

 

Höflichkeit und Anstand

Schulelternvertretung

 

Hortbetreuung

Schulfest

 

Infektionsschutzgesetz

Schulprogramm - Pädagogische Leitbilder 2009

 

Klassenfahrten

Schulprogrammskizze

 

Klasseneinteilung – Klassenzuteilung

Schülervollversammlung

 

Klassenelternversammlung

Selbstständiges Lernen - Lerntypen

 

Klassenkasse

 

 

 

Aller

Anfang ist schwer, deshalb lassen Sie Ihrem Kind Zeit für Veränderungen.

 

Aufsicht
wird in der Schule ab 7:45 Uhr von den Lehrerinnen und Lehrern gewährleistet. Die Aufsichtspflicht endet mit dem Unterrichtsschluss des Kindes.
Während der Pausen dürfen die Schüler das Schulgelände nicht verlassen.


 

Aus- und Einsteigen  vor der Schule

Für alle Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, wird empfohlen, die Möglichkeit, in der Robert –Koch – Straße, unmittelbar vor der Schule, zum Ein – und Aussteigen zu nutzen. Dazu können Sie, vom Klinikum kommend, hinter der Bushaltestelle am rechten Fahrbahnrand halten, um Ihre Kinder auf der Beifahrerseite aus- oder einsteigen zu lassen. Das ausgewiesene Parkverbot lässt das Halten zum Ein- und Aussteigen zu.

 

 

Beurlaubungvom Schulbesuch kann aus wichtigen familiären oder persönlichen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten für ihr Kind erfolgen. Für eine Genehmigung muss der Antrag rechtzeitig schriftlich bei der Schule eingehen.


Genehmigt werden können:

- bis zu 3 Tagen vom Klassenleiter

- bis zu zwei Wochen vom Schulleiter

- bis zu  zwei Monaten innerhalb eines Schuljahres von der

  Schulaufsichtsbehörde

- darüber hinaus von der oberen Schulaufsichtsbehörde.

 

Bewegliche Ferientage

stehen jeder Schule als drei unterrichtsfreie Tage zur freien Verfügung. Die Termine legt die Schulkonferenz fest. Die Eltern werden über unseren „Elternbrief“ informiert.

 

Bücher / Leihexemplare / Arbeitsmittel 

benutzen wir ständig. Nach § 54 Schulgesetz M-V besteht in unserem Land für Bücher Lehrmittelfreiheit. Damit wir lange Freude an unseren Schulbüchern  haben, sollten sie pfleglich behandelt werden. Bei unsachgemäßem Umgang müssen sie von den Eltern ersetzt werden (Ausleihordnung der Stadt Neubrandenburg). Daher sollten die Bücher immer mit einem Schutzumschlag versehen sein. Die Arbeitsmittel für die Hand des Schülers, wie Zeichenblock, Arbeitshefte usw., werden von den Eltern bereitgestellt.

 

Computer

gehören bei uns zum Unterricht dazu. Die Schüler lernen ihn als Lern- und Arbeitsgerät kennen. Wir haben in jedem Klassenraum einen oder mehrere Computer. Lernprogramme helfen den Kindern, im Unterricht und Förderunterricht vermittelten Stoff zu vertiefen.

 

Druckschrift

ist die erste Schrift, die Ihr Kind lesen und schreiben lernt. Mit der Schreibschrift beginnen wir im Verlaufe des ersten Schuljahres.

 

Elterngespräche

Siehe Lehrersprechtage

 

 

Elternmitarbeit

ist für ein lebendiges Schulleben notwendig und Voraussetzung für ein individuelles Schulprofil. Die Elternmitarbeit ist neben der Arbeit in den Schulmitwirkungsgremien auf vielfältige Art und Weise möglich und nötig, z.B.

- Mithilfe bei Klassenaktivitäten innerhalb (z. B. Projekte) und außerhalb des

  Unterrichts  (z.B. Wandertage, Klassenfahrten)

- Planung und Mitgestaltung von Festen und Höhepunkten im Schuljahr

- besondere Vorhaben, wie z.B. Lesenacht in der Schule

- Hilfe bei der preisgünstigen Beschaffung von Materialien jeder Art

- Mitarbeit im Förderverein

 

Elternrundbriefe

informieren Sie regelmäßig über wichtige Termine und inhaltliche Anliegen (z.B. schulfreie Tage, Namen der Schulkonferenzmitglieder, unser Projekt „Höflichkeit und Anstand“ u. a.) Für wichtige (rechtlich relevante) Informationen benötigen wir Ihre schriftliche Bestätigung der Kenntnisnahme. Diese befindet sich in der Regel im unteren Abschnitt des Briefes.

 

Elternversammlungen

sind wichtige Treffen für Eltern und Lehrer. Hier werden Informationen zum pädagogischen Programm, zu Lerninhalten, Unterrichtsprojekten und zu Erziehungsfragen ausgetauscht, diskutiert und entschieden. Gemeinsam werden unterrichtliche und außerunterrichtliche Aktivitäten der Klassen geplant. Auf dem ersten Elternabend im Schuljahr werden im zweijährigen Rhythmus die Elternvertreter gewählt.

 

Entschuldigungen/ Krankmeldungen

erfolgen bei Krankheit Ihres Kindes im Sekretariat über Telefon: 555 1188,Fax: 555 1197, schriftliche Kurzmitteilung, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Wenn Ihr Kind wieder gesund ist, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Lt. Erlass zur Schulorganisation vom 21. Juli 2000 „bemüht sich die Schule, herauszufinden, ob der Schüler den Schulweg angetreten hat, falls er nicht pünktlich zum Unterricht erscheint.“

 

Essen / Mittag in der Schule

kann zwischen 11.00 Uhr und 14.00 Uhr in unserer Aula eingenommen werden. Das Schulessen wird von der Firma SVG Ihlenpool mbH zubereitet. Die Angebote und Preise entnehmen Sie bitte den Aushängen.

 

Förderverein

ist als „Freunde der Grundschule - Oststadt e.V.“  aktiv und unterstützt unsere Schule ideell über Feste, Projekte, Aktionen und materiell, z.B. durch Zuschüsse für den Schulhof, Veranstaltungen außer Haus, Bastelmaterial, Mobiliar, Klassenfahrten und viele Dinge mehr. Jeder ist aufgerufen, Mitglied unseres Fördervereins zu werden oder auch ohne Mitgliedschaft zu spenden. Durch die Steuerbefreiung als eingetragener Verein ist das Ausstellen von Spendenquittungen für Sach – oder Geldmittel selbstverständlich möglich. Antragsformulare,  Einzugsermächtigungen und Satzung des Vereins sind im Sekretariat oder über den Klassenleiter erhältlich. Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 10 € pro Jahr.

 

Frühstück

ist für uns als gesundes Pausenfrühstück selbstverständlich. Wir empfehlen für Ihr Kind ein Frühstücksbrot sowie Obst/Rohkost. Die Kinder nehmen es in der Frühstückspause im Klassenraum ein. Vollmilch und verschiedene Sorten Fruchtmilch kann Ihr Kind in der Schule bestellen. Auf Süßigkeiten, Chips, Cola etc. verzichten wir am Vormittag gern, um die Leistungsfähigkeit ihres Kindes und vor allem die Gesundheit nicht zu beeinträchtigen.

Wir möchten alle Eltern herzlich bitten, darauf zu achten, dass die Kinder bereits zu Hause ein erstes kleines Frühstück zu sich genommen haben

 

GU – Gemeinsamer Unterricht / Förderunterricht

bedeutet, dass behinderte und nicht behinderte Schüler gemeinsam eine Klasse besuchen. Der Grundgedanke ist eine möglichst wohnortnahe Beschulung mit einem  Angebot differenzierter sonderpädagogischer Maßnahmen. An unserer Schule sind die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht vorhanden. In der 1. Klasse sind maximal 24 Schüler in einer GU - Klasse. In den Klassen mit GU arbeiten qualifizierte Lehrer unserer Schule  mit  Sonderschulpädagogen in einem Team zusammen. Eltern werden in den „Gemeinsamen Unterricht“ eingeladen oder nehmen Einblick in Fördermaßnahmen, um ihnen einen Einblick in die Methoden zu geben, sie zu gewinnen, Übungen stützend zu Hause zu erledigen und selbstverständlich auch Förderpläne zu besprechen.

 

Hausaufgaben

sollte Ihr Kind selbstständig erledigen. Hausaufgaben bilden eine notwendige Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen.

Am Anfang heißt die tägliche Hausaufgabe: Ranzen packen, Stifte anspitzen, Informationen zuverlässig an die Eltern weitergeben. Es gibt eine verbindliche Hausaufgabenordnung an unserer Schule. (Schulgesetz –MV §49). Die Hausaufgaben werden kontrolliert und deren Anfertigung statistisch erfasst.

Über die Hausaufgabenstatistik werden Sie regelmäßig durch die Elternrundbriefe informiert.

Es besteht die Möglichkeit, Lern- und Hausaufgabenhilfe in der Schule zu bekommen.

 

Hitzefrei

gibt es bei uns nur sehr selten. Natürlich wird Rücksicht auf die Befindlichkeiten der Kinder genommen. Es besteht die Möglichkeit, den Unterricht in den letzten Stunden in etwas kühlere Räume zu verlagern. Unser Gelände bietet aber auch die Möglichkeit, den Unterricht nach draußen zu verlegen.

Die gesetzlichen Vorgaben sind für uns bei der Entscheidung bindend.

Sollte es trotzdem aus diesem oder anderen Gründen zu Ausfallstunden kommen, handeln wir selbstverständlich nach Ihren Wünschen, die sie uns diesbezüglich stets am Schuljahresbeginn bei einer Umfrage mitteilen ( Beaufsichtigung, Hortbesuch oder allein nach Hause gehen).

 

Hochbegabte

http://www.dghk-mv.de

 

 

Höflichkeit und Anstand

Das Leitprojekt „Höflichkeit und Anstand“ wird monatlich mit einem Thema belegt. Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist erforderlich und muss abgerechnet werden.

 

Hortbetreuung

Hort der Lebenshilfe                                   Hort des Arbeiter-Samariter-Bundes

Leiterin: Frau Schöning                               Leiterin: Frau Laabs

Telefon: 0395 – 555 1621                            Telefon: 0395 – 555 1626

 

Infektionsschutzgesetz

verpflichtet die Schule u. a.  zur Belehrung der Erziehungsberechtigten über die Maßnahmen bei Infektionen. Bitte informieren Sie uns, wenn Ihr Kind oder eine Person in Ihrem Haushalt an einer schweren Infektion erkrankt ist, damit wir, gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung vorzubeugen.

 

Klassenfahrten

sind Unterricht am anderen Ort. Sie dauern meist drei bis fünf Tage. Die Fahrt wird gemeinsam mit den Eltern und Kindern vorbereitet und an einem Elternabend besprochen.

 

Klasseneinteilung – Klassenzuteilung

wird durch die Schulleitung vorgenommen und erfolgt nach folgenden Kriterien:

Klassengröße, Geschlecht, Anzahl fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler in einer Klasse, Schulweg, Klassensituation.

 

Klassenelternversammlung

besteht aus allen Eltern einer Klasse. Am ersten Elternabend eines Schuljahres wählen die Eltern jeder Klasse zwei Elternvertreter (Vorsitzende/r und Stellvertreter/in) für die Dauer von 2 Jahren. Die beiden vertreten die Interessen der Klasse in der Schulelternvertretung. Sie laden zu den Elternabenden ein und bereiten sie in Absprache mit den Lehrern und Lehrerinnen vor.

 

Klassenkasse

Notwendigkeit und Modalitäten regeln Sie bitte selbst in der Klassenelternvertretung.

 

 

 

Läuse - Kopfläuse

sind keine Angelegenheit der persönlichen Sauberkeit, denn auch auf einem hygienisch einwandfrei gepflegten Kopf können sich Läuse wohl fühlen und vermehren. Haben Sie Kopfläuse festgestellt, dann führen Sie bitte umgehend eine Haarwäsche bei Ihrem Kind und allen Familienmitgliedern durch. Informieren Sie bitte die Schule!

Die Mittel können in der Apotheke gekauft oder vom Hausarzt rezeptiert werden. Nach erfolgter Haarwäsche lassen Sie bitte das Freisein von Kopfläusen durch Ihren Hausarzt bzw. durch das Gesundheitsamt bestätigen. Erst dann darf  Ihr Kind die Schule wieder besuchen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.

 

Lehrersprechtage

sind wichtig und notwendig. Der Lehrer steht sowohl im Unterricht als auch in den Pausen dem Schüler zur Verfügung. Das schließt ein, dass der Lehrer den Unterricht in den Pausen vorbereitet. Vereinbaren Sie bitte Gesprächstermine außerhalb der Unterrichts- und Pausenzeiten. Sagen Sie rechtzeitig ab, wenn Sie verhindert sind.

Der Klassenleiter hat eine obligate Lehrersprechstunde, die den Eltern mitgeteilt wird. ( s. Aushang vor dem Sekretariat ).

Eine Terminvereinbarung seitens der Eltern ist Voraussetzung. Ohne Anmeldung ergeben sich unnötige Wartezeiten für Eltern und Lehrer. Daraus folgt auch, dass ohne Anmeldung der Lehrer eventuell nicht zur Verfügung steht. Es wird konsequent darauf geachtet, nicht 3 Minuten vor dem Unterricht „große pädagogische Debatten zu führen“, sofern nicht Leib und Leben in Gefahr sind.

Jeder Klassenleiter legt vor Schuljahresbeginn fest, welche Eltern eine erhöhte Aufmerksamkeit erhalten.

Bis Weihnachten sind alle Eltern in einer Lehrersprechstunde zu kontaktieren, um u. a. Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten zu treffen.

In Klassenstufe 3 ist das erste Gespräch bis zum 28. November des Jahres zu führen, um auch den Lerntyp Ihres Kindes und die Lernsituation zu erörtern.

 

Lehrer  mit besonderer Qualifikation

Name

Vorname 

 

Behnke

Heike

Zertifikat GU

Baumann

Sonja

Zertifikat Lernbehinderung

Dräger

Hardi

Diplompädagoge

Frank

Grit

Zertifikat LRS, Sprache

Frank

Jörg

Zertifikat GU

Ihnenfeld

Walburga

Zertifikat DFK

Krog

Susanne

Zertifikat Rechenschwäche

Maaß

Regina

Zertifikat für Diagnostik und Förderung LRS

Schönbeck

Heidrun

Lehrbefähigung Englisch

Schulze

Ute

Lehrbefähigung Englisch

Lernentwicklungsbericht

siehe Zeugnis

 

Lese – Rechtschreibschwäche (LRS)

Sollten bei Ihrem Kind besondere Probleme beim Lesen und / oder in der Rechtschreibung auftreten, so haben Sie die Möglichkeit, (sonderpädagogischen) Förderbedarf für Ihr Kind zu beantragen.

Nach Diagnostizierung und Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde erfolgt eine zusätzliche Förderung in Kleingruppen bzw. im Einzelunterricht.

                                             Ansprechpartner: Frau R. Maaß

 

Lernbehinderung im mathematischen Bereich

Sollten Sie besondere Schwierigkeiten beim Rechnen Ihres Kindes feststellen, haben Sie die Möglichkeit, (sonderpädagogischen) Förderbedarf für Ihr Kind zu beantragen. Nach Diagnostizierung und Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde erfolgt eine zusätzliche Förderung in Kleingruppen bzw. im Einzelunterricht.                                Ansprechpartner:  Frau S. Krog

 

Lernmanagementsystem

Die 4. Klassen und eine 3. Klasse werden mit dem  Lernmanagementsystem „moodle“ lernen. http://moodle.gs-nb.de

 

Milchversorgung

erfolgt über den Hausmeister und die Klassenlehrer. Die Schüler haben die Möglichkeit, täglich 0,2 l Milch im Tetrapack   in verschiedenen Geschmacksrichtungen zu erhalten: Vollmilch, Vanille, Erdbeere, Banane, Kakao. Die Kassierung kann aus organisatorischen Gründen nur 14tägig im Voraus erfolgen.

 

Methodenlernen -Lerntypen

siehe selbstständiges Lernen

 

Moodle

siehe Lernmanagementsystem

 

Noten

werden ab Klasse 2 in allen Fächern erteilt. (Englisch in Klasse 3 und 4)

1

sehr gut

Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße

2

Gut

Leistung entspricht voll den Anforderungen

3

befriedigend

Leistung entspricht im Allgemeinen der Anforderung

4

ausreichend

Leistung weist Mängel auf

5

mangelhaft

Leistung entspricht nicht den Anforderungen,

      Grundkenntnisse sind vorhanden

6

ungenügend

Leistung entspricht nicht den Anforderungen

        Grundkenntnisse sind lückenhaft

 

Pausen

siehe Unterrichtszeiten und Pausenzeiten

 

Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten und Beratungsstellen für die Arbeit mit Eltern

Frau Dr. Fischer

Praxis für

Kinder- und Jugendpsychatrie

Schwedenstraße 10

17033 Neubrandenburg      

Tel.: 0395-5822092     Fax.: 0395 -5822093

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Herr  Ingo Westerholt

Dipl.-Psychologe/Psychotherapeut

Psychodrama, Fordbildung, Beratung, Supervision

Kleine Wollweberstr. 18

17033 Neubrandenburg

Frau Dipl.-Psychologin Hopf

Jugendamt

Bürgerhaus Weidegang ( Reitbahnviertel)

17033 Neubrandenburg

Tel.: 0395-42496313

ADHS Selbsthilfegruppe

Herr Fred Fresse, Fr .Christa Klatt

Edward-Grieg-Weg 6

Tel.: 0395-3682341

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. / Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Fr. Dipl.-Psychologin Werner

Familien- und Gesprächstherapeutin

Schwedenstr. 2

17033 Neubrandenburg

Tel.: 0395-5663130

 

Fr. Dipl.-Päd. Hoffmann

Fr. Dipl.-Psychologin Foth

Auffälligkeiten im emotionalen Bereich sexueller Missbrauch, Familientherapie EB Neubrandenburger e.V.

Brodaer  Str. 4

17033 Neubrandenburg

Tel. 0395-569369

Dr. Zierep

Erziehungsberatungsstelle der Caritas

Heidmühlen- Str. 17

17033 Neubrandenburg

Tel.: 0395-70534

 

Adresse des Förderausschusses:

Allgemeine Förderschule „Pestalozzi“

Förderausschuss

Ziegelbergstraße 27

17033 Neubrandenburg

Tel.: 0395 555-1238       Fax.: 0395 555 1217

Förderausschussvorsitzende:

Frau C. Krüger ( Sonderpädagogisches Förderzentrum „ Pestalozzi“)

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Sprechzeiten: Mo. nach Vereinbarung

Di. und Mi. 13.30 – 15.00 Uhr

Förderausschussvorsitzender:

Herr C. Trinks (Sprachheilpädagogisches Förderzentrum „Pestalozzi“

Bereich LRS /Lim)                      

 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Sprechzeiten: Di. 13.30 – 14.30 Uhr

 

 

Rechtsmittel und Widersprüche

können Eltern einlegen. Ist jemand mit einer Maßnahme der Schule nicht einverstanden, ist folgender Verfahrensweg üblich:

zuerst ein Gespräch mit dem Klassenleiter führen, bei weiterhin offenen Fragen ein Gespräch mit dem Schulleiter, dann mit dem Schulamt und danach dem Bildungsministerium. Verwaltungsakte, wie z.B. Versetzungs- und Abgangszeugnisse sowie Einschulungsbescheide, gelten in der Regel mit sofortigem Vollzug. Gegen diese kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Grundschule - Ost, R. - Koch – Str. 52, 17036 Neubrandenburg einzulegen.

 

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht ist ein reguläres Unterrichtsfach.

Religionsunterricht vermittelt den Schülerinnen und Schülern Einblicke in die Welt der Bibel, erklärt Sinnbilder, schafft Raum für überkonfessionelle Betrachtungen und weckt Verständnis für andere Kulturen. Das Fach wird von speziell ausgebildeten Fachlehrern erteilt.

Es besteht die Möglichkeit sein Kind vor Beginn des Schuljahres, in der Regel im Mai jeden Jahres, vom Religionsunterricht in schriftlicher Form abzumelden.                       Ansprechpartner: Klassenleiter

 

Schach

In Klasse 2 erlernen die Schüler das Schachspielen. Ziel des Projekts ist es, erste elementare Kenntnisse über Schach zu erwerben. Dieses Projekt verbinden wir mit folgendem:

Soziale Kompetenz:          - Schüler lernen von Schülern

                                       - selbstständiges Lernen

                                       - Kooperationspartner einbeziehen

Sachkompetenz               - Lagebeziehungen in der Ebene

                                       - geometrische Vorstellungen entwickeln

                                       - sich nach Plänen und Beschreibungen

   orientieren

- intuitives Erfassen komplexer
  Zusammenhänge

Methodenkompetenz        - Recherchieren von Texten und selbst-
  ständiges Lernen

- Arbeit in Gruppen ( 5 bis 10 Schüler
   werden angeleitet, Schachspielen

                                          zu erlernen) 

                                      -  Software zum Erlernen von Schach 

                                       -  Förderung des spielerischen Elements

 

Schulbeginn

Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Das Schulhaus wird um 7.45 Uhr geöffnet, die Lehrer befinden sich ab 7.45 Uhr in den Klassenräumen und gestalten den Schulbeginn mit den Schülern. Die Kinder, die nicht den Frühhort besuchen, erscheinen bitte erst eine ¼ Stunde vor dem Unterricht auf dem Schulgelände.

Eltern verlassen bitte spätestens um 7.50 Uhr den Klassenraum!

 

Schulkleidung

Die Schulkonferenz hat die Empfehlung gegeben, Schulkleidung einzuführen. Eine Ausstellung der Schulkleidung ist im Flur vor dem Sekretariat einzusehen. Für den Sportunterricht und für Veranstaltungen im öffentlichen Raum wird die Schulkleidung mit Nachdruck empfohlen.  

 

 

Schulweg

liegt im Verantwortungsbereich der Eltern und fällt nicht in den Aufsichtsbereich der Schule; er endet und beginnt am Schulgelände oder am Ort einer anderen Schulveranstaltung. Ebenso fällt die Schülerbeförderung nicht in den Aufsichtsbereich der Schule.

- Zum Ein- und Aussteigen sind die umliegenden öffentlichen Parkplätze zu

  nutzen.( Ein- und Aussteigen generell nicht auf der Fahrbahnseite! )

- Einige Eltern fahren ihr Kind bis unmittelbar vor das Schultor. Dabei entstehen

  oft gefährliche Situationen.

- Sie haben die Möglichkeit, in der R. – Koch – Str., unmittelbar vor der Schule,

  zum Ein- und Aussteigen zu halten.

- Die Einfahrt des Schulgeländes ist grundsätzlich frei zu halten.

- Das Befahren des Schulhofes mit Kraftfahrzeugen ist nur mit Sondergenehmi-

  gung gestattet.

- Fließender Verkehr ist nicht zu behindern.

 

Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht ist Bestandteil des Sportunterrichts und findet in allen dritten Klassen statt. Der Weg hin und zurück zur Schule wird von Lehrkräften beaufsichtigt. Die Dienststelle der Schwimmlehrer der Stadt Neubrandenburg ist die Grundschule - Süd. Tel: 0395 5551765

 

Schulkonferenz

Mitglieder der Schulkonferenz sind der Schulleiter sowie Vertreter der Lehrer und der Erziehungsberechtigten, je zur Hälfte. Die Schulkonferenz berät und beschließt über alle wichtigen Fragen der Zusammenarbeit von Lehrern, Schülern und Erziehungsberechtigten.

Die Schulkonferenz entscheidet über

1. Einrichtung und Umfang von freiwilligen Schulveranstaltungen

2. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Lernerfolgs-

    kontrollen

3. Vereinbarung von Schulpartnerschaften

4. Grundsätze für die Durchführung von Klassenfahrten und Wandertagen

5. Schulordnung zur Regelung des geordneten Ablaufs des äußeren Schulbe-  

    triebes, einschließlich Regelungen, wie z.B. Pausen- und Mittagsverpflegung,  

    Namensgebung u. a .m. (siehe im www.bildung-mv.de)

 

Schulelternvertretung

wird aus den Vorsitzenden der Klassenelternräte gebildet. Der Schulelternrat unterstützt die Arbeit der Klassenelternräte beim Zusammenwirken von Schule und Erziehungsberechtigten. Der Schulelternrat wählt zu Beginn seiner Amtszeit, für die Dauer von zwei Schuljahren, aus seiner Mitte einen Vorstand, dem ein Vorsitzender, zwei Stellvertreter und weitere zwei bis fünf Vertreter der Erziehungsberechtigten angehören sowie die Vertreter der Erziehungsberechtigten in der Schulkonferenz und den Fachkonferenzen.

 

Schulfest

findet einmal, in der Regel am Beginn eines Schuljahres, statt. Es wird von allen mit der Schule Verbundenen mitgestaltet. Ziel ist es, sich besser kennen zu lernen, Kontakte zu knüpfen sowie die Schule für zukünftige Schulanfänger zu präsentieren. Das Schulfest findet am späten Nachmittag statt, damit möglichst viele Eltern daran teilnehmen können.

 

 

 

 

Schulprogramm - Pädagogische Leitbilder 2009

 

Lernen

 

 

Erlernen der Kulturtechniken

und Lernmethoden als Basis für selbstständiges Lernen

ist Kernaufgabe im leistungsorientierten Unterricht. Das Methodenlernen wird in den Mittelpunkt gerückt, um das selbstständige Lernen zu entwickeln.

Lernen, Üben und Zeigen als Einheit

eröffnet dem Schüler Möglichkeiten, seine Ergebnisse zu präsentieren.

Einsatz neuer Medien und das

Arbeiten nach Tages- und

Wochenplänen

sollen vorrangig die Selbstständigkeit unserer Kinder fördern. Neue Medien unterstützen den Prozess der Entwicklung des selbstständigen Lernens.

Hausaufgaben

sind wesentlicher Bestandteil der schulischen Bildung. Die Ausbildung des Leseinteresses soll in den nächsten Jahren verstärkt in alle Unterrichtsbereiche einfließen.

 

Erziehung

 

Anerziehung einer soliden

Sozialkompetenz

wie Höflichkeit, Anstand und gegenseitige Achtung wird auch weiterhin ein wesentlicher Aspekt unserer täglichen Bildungs- und Erziehungsarbeit sein. Wir sind daran interessiert, dass sich unsere Schüler zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln.

 

Leben an der Schule

 

Zusammenarbeit von Schule

und Hort

sowie dem Zusammenwirken mit den Vereinen kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu.

Schule als Lebensraum

bedeutet auch, durch gesunde Lebensweise und Sport, wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen aller Schüler zu schaffen.

Integration und Kooperation 

sind die Grundpfeiler, die das Zusammenleben aller Kinder zur Normalität werden lassen und ihnen wichtige Erfolge beim Lernen ermöglichen sollen.

Europagedanke

ist ein wesentlicher Bestandteil im gesamten Lebens- und Lernprozess der Schule vor Ort.

Begegnungsstätte

Unsere Grundschule öffnet sich allen an der Bildung und Erziehung beteiligten Partnern.

 

- Das Erlernen der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen ist

  Kernaufgabe im leistungsorientierten Unterricht. Die Evaluation anhand

  der VERA - Ergebnisse und der schulinternen Vergleichsarbeiten bildet die

  Grundlage für eine Schwerpunktsetzung im Unterricht.

- Die Unterrichtskonzeption berücksichtigt die Einheit von LERNEN, ÜBEN

  und ZEIGEN. Dem Schüler werden Möglichkeiten eröffnet, Ergebnisse

  zu präsentieren.

- Mittels Integration und Kooperation soll das Zusammenleben der Kinder

  zur Normalität werden.

- Die interkulturelle Erziehung, einschließlich des Frühbeginnenden

  Fremdsprachenunterrichts, gehört zum Schulprofil der Grundschule.

- Die „Neuen Medien“ werden tätigkeits- und präsentationsorientiert in das

  schulische Lernen eingeordnet.

- Die gesunde Lebensweise und der Sport für alle Schüler sind eine wichtige

  Voraussetzung für erfolgreiches Lernen.

- Unsere Grundschule versteht sich auch als Begegnungsstätte. Sie öffnet sich

  allen an der Bildung und Erziehung beteiligten Partnern. Dabei kommt der

  Zusammenarbeit von Schule und Hort sowie Vereinen ein besonderer

  Stellenwert zu.

- Für das Schuljahr 2009-2010 wird weiter an der Anerziehung solider

  Verhaltensweisen wie Höflichkeit, Anstand und  gegenseitige Achtung

  gearbeitet. Hausaufgaben als ein wesentlicher Bestandteil der schulischen

  Bildung, stehen im Schuljahr 2009/2010 im Mittelpunkt.

 

Schulprogrammskizze

Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen sind

  Kernaufgaben im leistungsorientierten Unterricht.

Anerziehung einer soliden Sozial- und Methodenkompetenz

Lernen – Üben – Zeigen

Schule – Hort

Ganztägige Bildung Betreuung im Schulhaus

Gemeinsamer Unterricht behinderter und nichtbehinderter  Schüler

Europa –

interkulturelles Lernen

Gesunde Lebensweise und Sport

Kooperation mit regionalen Partnern

Neue Medien

 

Schülervollversammlung

Präsentation als methodischer Grundzug unserer Schule und Würdigung von Schülerleistungen.

Jeden 1. Montag im Monat findet von 8.25 Uhr bis 8.40 Uhr eine Schülervollversammlung in der Turnhalle statt.

Ausnahme: in den Monaten mit Zeugnisausgabe findet diese Veranstaltung an diesem Tag statt.

Inhalt: Eröffnung mit einem musikalisch, künstlerisch, sportlichen Teil oder einer Präsentation von Schülerleistungen, Würdigung von Schülerleistungen, das monatliche Projektthema „Anstand und Höflichkeit“ wird bekannt gegeben.

 

Selbstständiges Lernen - Lerntypen

Das selbstständige Lernen wird weiter in den Mittelpunkt der schulischen Entwicklung gerückt. Wir erproben derzeitig ein Modell für selbstständiges Lernen, in dem wir versuchen, die Methodenkompetenzen bei unseren Schülern konzentriert zu entwickeln. In den Klassenstufen 3 und 4 wird die Vermittlung von Methodenkompetenzen in den Ebenen Unterricht und Elternarbeit schwerpunktmäßig behandelt. Eine Förderstunde wird für das selbstständige Lernen als eine verbindliche Unterrichtsstunde verwendet. Jeder Schüler ab Klasse 3 sollte wissen, wie er am besten lernen kann. Grundlage dafür ist die Bestimmung des Lerntyps eines jeden Schülers.

 

Selbständigkeit

ist ein wichtiges Ziel in unserem Schulprogramm. Auf diesem Weg müssen wir den Kindern auch Freiräume zum eigenverantwortlichen Handeln geben. Bitte helfen Sie uns dabei! Die Kinder sollen lernen, sich im Schulhaus zurechtzufinden und sich auf den Unterricht vorzubereiten, indem sie auch die Unterrichtsmaterialien selbst auspacken. Sie unterstützen diese Aufgabe, indem Sie Ihre Kinder vor dem Schulhaus verabschieden. Die Lehrer können sich dann auch in der Vorbereitungszeit der ganzen Klasse zuwenden.

Haben Sie den Wunsch, mit dem Lehrer zu sprechen, steht dem, nach einer kurzen Terminabsprache, nichts im Wege.

 

Sekretariat

hilft bei allen Fragen, die nicht den Unterricht betreffen, Sekretärin ist Frau Lange. Bei ihr bekommen Sie alle notwendigen Formulare, z.B.  Schülerausweise, Schulbescheinigungen usw.

Die Sprechzeiten sind montags, mittwochs, donnerstags von 7.15 bis 09.00 Uhr sowie 11.30 – 13.00 Uhr. Telefon: 0395 – 555 1188; Fax: 0395 - 555 1197 

e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 

Sportunterricht

erfordert eine bewegungsgerechte und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Kleidung. Ohne diese ist die Teilnahme am Unterricht unzulässig. „Barfuß- oder Sockenturnen“ sind nicht gestattet.

Für den Sportunterricht wird eine einheitliche Sportkleidung empfohlen.

Gegenstände, die das Sporttreiben behindern oder den Schüler selbst oder Mitschüler gefährden, sind abzulegen. (Ohrringe, Ketten, Armbänder...) Wertgegenstände werden vom Sportlehrer nicht eingesammelt!

Lange Haare sind so zusammen zu nehmen, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist.

Unser jährliches Sportfest gilt als besonderer Höhepunkt. Ebenso beteiligen wir uns an anderen sportlichen Aktionen der Stadt und des Landes.

 

Verlorene Sachen und Wertsachen

Wenn Kinder persönliche Dinge in der Schule oder Turnhalle vergessen haben, sollten sie am nächsten Tag im Klassen- oder Hortraum bzw. in der Turnhalle nachsehen oder nachfragen.

Alle Fundsachen werden durch den Hausmeister aufbewahrt und können täglich bei ihm nachgefragt werden. Alle Sachen, die mit dem Namen der Kinder gekennzeichnet sind, können wir den Kindern rasch zurückgeben!

 

Unterrichtszeiten und Pausenzeiten

1. Stunde

08.00 – 08.45 Uhr

2. Stunde

08.55 – 09.40 Uhr

3. Stunde

10.00 -  10.45 Uhr

4. Stunde

10.50 – 11.35 Uhr

5. Stunde

12.00 – 12.45 Uhr

6. Stunde

12.50 – 13.35 Uhr

 

Unfallversicherung

greift für alle Schüler über die Unfallkasse Schwerin. Versicherungsschutz besteht für die Zeiten, die im ursächlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen. Dazu zählt beispielsweise auch der Schulweg.

 

Zeugnis

Das Zeugnis informiert über den Leistungsstand, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie über Neigungen, Begabungen und Lernentwicklungen eines Schülers in Form der Noten und des Lernentwicklungsberichtes ( in Klasse 1 ohne

Noten). Das Arbeits- und Sozialverhalten wird ab Klasse 2 bewertet.

Die Bewertung des Arbeitsverhaltens beinhaltet folgende Kriterien:

Anstrengungsbereitschaft, Mitarbeit und Fleiß, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Sorgfalt, Selbstständigkeit, Belastbarkeit und Ausdauer,

die Bewertung des Sozialverhaltens:

Umgangsformen und Einhaltung von Regeln, Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft Konfliktverhalten und Kritikfähigkeit, Hilfsbereitschaft

Die Graduierungen sind:

vorbildlich, gut, zufriedenstellend oder entwicklungsbedürftig.

Versetzungszeugnisse sind im Gegensatz zu den anderen Zeugnissen und Einzelnoten Verwaltungsakte. Grundsätzlich erhält die Schule die Kopien unterschrieben zurück. Die Originale verbleiben bei den Eltern.

 

 

Zuletzt aktualisiert am Montag, 02. Februar 2009 um 13:45 Uhr