Schulordnung
Zusätzliche Informationen:
Schuleigene und persönliche Medien
Schuleigene und persönliche Medien
Die Benutzung der schuleigenen Medien (PC, Tabletts oder anderer internetfähige Geräte) erfolgt nur zur Erfüllung schulischer Aufgaben.
Setze deine persönlichen Handys, Tabletts und internetfähigen Geräte immer nur dann ein, wenn sie dir beim Lernen helfen. Störe niemanden durch die Nutzung der Medien.
Benutze stets Kopfhörer, wenn du etwas anhören/ansehen möchtest. Dafür musst du deine eigenen Kopfhörer mitbringen.
Handys, Tabletts und internetfähige Geräte sind außerhalb des unterrichtlichen Lernens während des Schultages auszuschalten und im Ranzen aufzubewahren.
In Absprache mit dem unterrichtenden Lehrer/ der unterrichtenden Lehrerin können in Notfällen Telefonate während der Schulzeit getätigt werden.
Fotografieren:
Das Fotografieren und Filmen bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch die Schule unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Persönlichkeitsrecht
Eigentum und Haftungsausschluss:
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.
Nutzerordnung der Computereinrichtungen
Diese Nutzungsordnung tritt bis auf Widerruf ab 01. August 2015 in Kraft. Sie ist Bestandteil der Hausordnung der Schule und wird durch Aushang und Belehrung bekannt gemacht. Die Klassenleiterinnen/Klassenleiter protokollieren die Belehrungen der Schülerinnen und Schüler vor der 1. Nutzung in jedem Schuljahr im Klassenbuch. Die Eltern versichern am Anfang jeden Schuljahres auf der 1.Elternversammlung durch Unterschrift die Anerkennung der Nutzerordnung.
Die Schulkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 19.05.2015 diese Nutzerordnung beschlossen.