Anmeldung/Abmeldung
Kinder, die in dem Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 geboren wurden, werden gemäß § 43 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 schulpflichtig.
Die Anmeldung aller nach dem Gesetz schulpflichtig werdenden Kinder findet für alle Grundschulen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg online bis zum 31.10.2023 statt.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Alle Eltern bzw. Sorgeberechtigten, die ihren Hauptwohnsitz in Neubrandenburg haben, erhalten Ende September Post von der Stadt Neubrandenburg mit Informationen und Anleitungen für die online Anmeldung zur Einschulung.
Sie haben keine Post erhalten? Sie möchten Ihr Kind für die vorzeitige Einschulung anmelden? Sie wohnen außerhalb von Neubrandenburg, wünschen jedoch die Einschulung Ihres schulpflichtig werdenden Kindes an einer öffentlichen Grundschule im Stadtgebiet Neubrandenburg?
Dann senden Sie eine kurze E-Mail an
unter Angabe des Namens und Geburtsdatums des Kindes. Nach Prüfung der Legitimation, erhalten Sie die benötigten Unterlagen per Post.
Bitte nehmen Sie ebenfalls unter der angegebenen E-Mail-Adresse Kontakt auf, wenn Ihr Kind vom Schulbesuch 2023/24 zurückgestellt wurde und Sie die seinerzeit vorgenommene Schulanmeldung aktualisieren möchten. Sollte kein Änderungsbedarf bestehen, wird die Schulanmeldung des Schuljahres 2023/24 für das Einschulungsjahr 2024 fortgeführt.
Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Neubrandenburg.
Die Eltern/ der Vormund eines Kindes nichtdeutscher Herkunftssprache wenden sich an die örtlich zuständige Schule.
Bitte die folgenden Formulare ausfüllen und Termin vereinbaren.
Mitzubringen sind:
- eigene Personalpapiere (Personalausweis oder Pass oder Ersatzbescheinigung)
- Meldebestätigung
- Geburtsurkunde des Kindes
- Schulzeugnisse
- Gesundheitsnachweis
An unserer Schule werden Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 4 beschult.
Schüler, die die Schule wechseln aufgrund eines Umzuges werden von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat angemeldet. Beachten Sie bitte die Regelungen der örtlich zuständige Schule lt. § 46 Schulgesetz-MV.
Schüler, die die Schule aufgrund eines Umzuges wechseln, werden von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgemeldet. Beachten Sie bitte die Regelungen der örtlich zuständige Schule lt. § 46 Schulgesetz-MV.